Der Weg zum Führerschein
Von der Anmeldung in der Fahrschule bis zum Führerschein gibt es einiges zu tun - diese Seite soll Dich darüber informieren.
Anmeldung in der Fahrschule
Mit der Anmeldung in der Fahrschule ist der erste Schritt in Richtung Führerschein getan. Bitte bringe Deinen Ausweis zur Anmeldung mit bzw. im Falle einer Online-Anmeldung reiche ihn beim ersten persönlichen Kontakt nach.
Du kannst Dich jeweils ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters anmelden. Das Mindestalter beträgt:
- für die PKW-Klassen (B, BE, B96): 18 Jahre, mit Begleitung 17 Jahre
- für A1 (125er): 16 Jahre
- für A2 (48PS Motorrad): 18 Jahre
- für A (offen): 24 Jahre
Antrag, Erste-Hilfe, Sehtest und Passbilder
Um den Fahrerlaubnisantrag bei der Behörde (in der Regel Bürgeramt) einreichen zu können, müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Formular der Fahrschule
- Identitätsnachweis (Ausweis/Pass)
- biometrisches Passbild
- Sehtest (beim Optiker oder Augenarzt)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
- Gebühr in bar oder EC-Karte
Eine Liste der Frankfurter Bürgerämter findest Du hier (externer Link)
Theorieunterricht
Es gibt Grund- und Zusatzstoffthemen.
Die Anzahl und die Inhalte bestimmt die angestrebte Klasse sowie ein eventuell gegebener Vorbesitz.
Bei Ersterwerb sind 12, bei Erweiterung 6 Grundstoffthemen Pflicht.
Für den PKW-Führerschein (Klasse B) und den Roller-Führerschein (Klasse AM) sind es weitere 2 Zusatzthemen, für die übrigen Zweiradklassen je 4.
Für Klasse B oder auch BF17 als erstem Führerschein sind also insgesamt 12+2=14 Themen zu besuchen, für eine Motorrad-Erweiterung wären es 6+4=10 Themen.
Besonderheiten gibt es bei Anmeldung zu Doppelklassen, z.B. Klasse B und A2, hier wird der Grundstoff für beide Klassen angerechnet.
Für die Motorrad-Erweiterung nach der Aufstiegsregelung (A1 auf A2 oder A2 auf A) sowie für die Anhängerklasse BE ist kein theoretischer Unterricht mehr pflicht.
Praxisunterricht
Der praktische Unterricht, also die Fahrstunden, findet in mehren Stufen statt.
Die Grundausbildung beinhaltet die Fahrzeugbedienung, die Verkehrsbeobachtung sowie die Verkehrsregelungen, in den Sonderfahrten werden Landstraße, Autobahn und Nachtfahrten abgedeckt. Im Anschluss folgt die Feststellung der Prüfungsreife sowie natürlich die Prüfung selbst.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden variiert von Mensch zu Mensch.
Je nach Vorerfahrung, Affinität und Auffassungsgabe gehen hier die Zahlen weit auseinander. Eine festgelegte Anzahl der Fahrstunden gibt es daher nur in Form von Mindeststunden bei den Sonderfahrten:
Klasse B, A1, A2 und A: 12 x 45min (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Klasse BE: 5 x 45min (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht)
Vorprüfung und Prüfungssimulation
Damit die Prüfungen ein Leichtes werden, wird ausreichend geübt.
Um der Nervosität Einhalt zu gebieten und die Prüfungsreife festzustellen, führen wir Vorprüfungen und Simulationen unter realen Testbedingungen durch.
In der Theorie, genau wie in der echten Prüfung, am PC mit Zeitlimit, sowie in der Praxis, eine mögliche Prüfstrecke ohne Hilfestellungen, u. U. mit zweitem Fahrlehrer als "Prüfer".
Für die Vorstellung zu den echten Prüfungen sind gute Leistungen in den Vorprüfungen Voraussetzung.
Theorie- und Praxisprüfung
Für alle Prüfungen gemeinsam gilt:
Wir stellen Dich erst vor, wenn du dazu bereit bist. Sprich wenn Du und wir davon überzeugt sind, dass du die Prüfung schaffst.
Vernünftige Vorbereitung, solide Ausbildung und Vorprüfung/Prüfungssimulation unterstützen Dich dabei.
Prüfungen nur mit Identitätsnachweis (Ausweis/Pass).
Die Theorieprüfung darf abgelegt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- alle vorgesehenen Theorieunterrichte besucht
- Prüfungsreife festgestellt (Vorprüfung bestanden)
- Fahrerlaubnisantrag genehmigt
- Mindestalter max. 3 Monate entfernt
- Prüfgebühren beglichen
Bei Nichtbestehen der Theorieprüfung sind 14 Tage Wartefrist vorgeschrieben, organisatorisch sind meist ein paar Tage mehr nötig.
Die Praxisprüfung darf abgelegt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- notwendige Übungsstunden absolviert
- alle Sonderfahrten durchgeführt
- Theorieprüfung bestanden
- Prüfungssimulation absolviert
- Mindestalter max. 1 Monat entfernt
- Prüfgebühren beglichen
Bei Nichtbestehen der Praxisprüfung sind 14 Tage Wartefrist vorgeschrieben, organisatorisch sind meist 3 Wochen nötig.