Fahrerlaubnisklassen

125er fahren - und das ohne Prüfung!

Die Erweiterung deines Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 macht's möglich.

In einer Fahrschulung mit mind. 4x 90min Theorie und mind. 5x 90min Praxis erlernst Du das Fahren von zweirädrigen Kraftfahrzeugen bis 125 ccm/15 PS.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 durch Deine Führerscheinstelle darfst Du diese Fahrzeuge dann innerhalb Deutschlands fahren - ganz ohne Prüfungen.

Als Ausbildungsfahrzeug kommt eine KTM 125 Duke (manuelle Schaltung) oder eine Honda PCX 125 (Automatikgetriebe) zum Einsatz.

Voraussetzungen:

  • Vorbesitz Klasse B / 3 für mind. 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung


Kosten: 799 €, enthalten sind jeweils die Mindestunterrichte (wie oben) in Theorie und Praxis. Sollten weitere Unterrichte zum erreichen der Ausbildungsziele notwendig sein, werden diese zu den regulären Fahrstundenpreisen der Klasse A1 berechnet.

B196 erlaubt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Berechtigung gilt nur im Inland, ein vereinfachter Aufstieg zu anderen Motorradklassen ist nicht möglich.

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